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  1. Luxemburgische Verfassung. Erzengel auf dem Dachgesims der Abgeordnetenkammer. Die Verfassung von Luxemburg ist die staatsrechtliche Grundordnung des Großherzogtums Luxemburg. Die erste Verfassung des Landes datierte von 1842, die gegenwärtig gültige von 2023.

  2. The Constitution of Luxembourg (Luxembourgish: Lëtzebuerger Constitutioun/Verfassung; French: Constitution du Grand-Duché de Luxembourg; German: Luxemburgische Verfassung) is the supreme law of the Grand Duchy of Luxembourg. The modern constitution was adopted on 17 October 1868.

  3. Hauptartikel: Luxemburgische Verfassung. Zwei Jahre nach Erlangung der Unabhängigkeit des Landes wurde die erste Verfassung von 1841 fixiert. Grundsätzlich ist die Verfassung oberste Rechtsnorm des Staates: sämtliche Grundrechte und das Wesentliche zur Funktionsweise des Staates ist durch sie definiert. Die am 1.

  4. Verfassung: Verfassung des Großherzogtums Luxemburg: Staatsoberhaupt: Großherzog Henri: Regierungschef: Premierminister Luc Frieden Parlament(e) Abgeordnetenkammer: Fläche: 2.586,4 km² Einwohnerzahl: 660.809 (1. Januar 2023) davon 47,2 % Ausländer Bevölkerungsdichte: 255 Einwohner pro km² Bevölkerungs­entwicklung

  5. Verfassung und Gesetze. Die erste Verfassung Luxemburgs wurde 1841, zwei Jahre nach der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1839, geschrieben. Die derzeitige Verfassung geht auf den 17. Oktober 1868 zurück, wurde jedoch seitdem mehrmals überarbeitet. Die Verfassung ist die oberste Norm des Staates.

  6. Die Verfassung Zum Thema: Die Verfassung ist das „höchste“ Gesetz eines Staates. Die aktuelle Verfassung Luxemburgs geht auf das Jahr 1868 zurück und wurde im Laufe der Zeit mehrmals angepasst. Sie regelt den Aufbau des Staates und das Funktionieren seiner Insti-tutionen.

  7. luxembourg.public.lu › de › gesellschaft-und-kulturDer Großherzog - Luxembourg

    Der luxemburgische Staat ist eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie und das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Der Großherzog übt seine Macht in Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen des Landes aus.