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  1. Bundesverfassung (Österreich) Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes verstanden. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung ...

  2. Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1920 geschaffen und 1929 umfassend reformiert. Seitdem hat sich sehr viel in Staat und Gesellschaft verändert. Deshalb wurde die Bundesverfassung auch immer wieder angepasst und ergänzt, etwa nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Das Parlament spielt dabei eine wichtige Rolle.

  3. Das österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates ( Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) [1], umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXVII. GP) geregelt ist.

  4. Maiverfassung. Als Maiverfassung 1934 wird die oktroyierte Verfassung des österreichischen Ständestaats bezeichnet, die am 1. Mai 1934 in Kraft trat und im März 1938 durch den Anschluss an Deutschland aufgehoben wurde.

  5. Die Schweizer Bundesverfassung 1848 begründete den Schweizer Bundesstaat in der in den Grundzügen heute noch bestehenden Form. Sie wurde nach dem Ende des Sonderbundskriegs ausgearbeitet und löste den Bundesvertrag von 1815 ab. Die Verfassung bildete die Grundlage des modernen Schweizer Bundesstaates nach den Prinzipien des Föderalismus und ...

  6. Österreich-Konvent. Der Österreich-Konvent war ein politischer Verfassungskonvent in Österreich. Er wurde am 2. Mai 2003 von einem Gründungskomitee eingerichtet, das die Aufgaben und die Zusammensetzung des Konvents festlegte, und beriet vom 30. Juni 2003 bis zum 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und ...

  7. Hans Kelsen. Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag, Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Insbesondere brachte er im Staatsrecht und im Völkerrecht herausragende Beiträge hervor, auch gilt er als exzellenter Rechtstheoretiker.