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  1. Há 1 dia · Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern.

  2. Há 5 dias · Artikel 8. (1) Absatz einsDie deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik. (2) Absatz 2Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck ...

  3. Há 5 dias · Artikel 9. (1) Absatz einsDie allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes gelten als Bestandteile des Bundesrechtes. (2) Absatz 2Durch Gesetz oder durch einen gemäß Art. 50 Abs. 1 genehmigten Staatsvertrag können einzelne Hoheitsrechte auf andere Staaten oder zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen werden.

  4. Há 6 dias · Die 28. Nationalratswahl in Österreich findet gemäß Art. 27 Bundes-Verfassungsgesetz spätestens im Herbst 2024 statt. Inhaltsverzeichnis. 1 Ausgangslage. 1.1 Vorherige Wahl 2019. 1.2 Regierungsbildung und Regierungsumbildungen. 1.3 Themenlage zu Beginn des Wahljahres 2024. 2 Kandidierende Wahlparteien und Listen.

  5. Há 1 dia · Die österreichische Rechtsordnung ist hierarchisch aufgebaut. Diesen Stufenbau kann man sich in Form einer Pyramide vorstellen. Vereinfacht gesagt, stehen an der Spitze dieser Pyramide die wichtigsten Prinzipien unseres Rechtssystems (Baugesetze der Verfassung), auf denen alle weiteren Rechtsvorschriften beruhen.

  6. Há 2 dias · In Österreich allerdings erweise sich der Parteienstaat, „bestärkt durch eingespielte Patronagepraxis, Koalitionsschacher und hohe Parteimitgliederdichte“, als besonders weit ausgebaut. In der Schweiz hingegen sei das Parteienstaatselement viel schwächer ausgebildet, mitbedingt durch die direktdemokratischen Elemente.

  7. Há 5 dias · Artikel 13. Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.