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  1. Der neunten Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören folgende Mitglieder an: Herr Oliver Paasch, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen. Herr Antonios Antoniadis, Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen.

  2. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ehemals Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ist das exekutive Organ der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens mit Sitz im Haus Grand Ry in Eupen. Die Regierung ist aus einem Ministerpräsidenten und derzeit drei anderen Mitgliedern zusammengestellt. Die vornehmlichsten ...

  3. The government of the German-speaking Community (German: Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; DG-Regierung) is the executive body of the German-speaking Community of Belgium, located in the east of the province of Liège. The members are chosen by the Parliament of the German-speaking Community.

  4. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist neben der Französischen Gemeinschaft und der Flämischen Gemeinschaft eine der drei Gemeinschaften des Königreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Föderalstaates. Die Gemeinden der DG liegen im Osten der Provinz Lüttich in der Wallonischen Region.

  5. Deutschsprachige Gemeinschaft . Land & Leute; Belgien verstehen; International aktiv. Parlament . Aufgaben; Zuständigkeitsbereiche; Das Parlamentsgebäude; Wahlen; Der Preis des Parlaments. Neuigkeiten . Aktuelle Nachrichten; Neuste Beschlüsse; Aktuelle Termine; Neu in der Bibliothek; Newsletter; RSS-Feeds. Menschen . Präsident; Abgeordnete ...

  6. Há 2 dias · Zusammensetzung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zusammensetzung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übt ihre Zuständigkeit in den Gemeinden der Provinz Lüttich aus, die das deutsche Sprachgebiet bilden.

  7. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die gesetzgebende Gewalt der Deutschsprachigen Gemein-schaft in Belgien. Die Deutschspra-chige Gemeinschaft ist durch Artikel 2 der belgischen Verfassung offiziell an-erkannt; deren Rechtsstatus wird u.a. durch die Artikel 38, 115, 116, 121, 130, 139 und 176 der Verfassung bestimmt.