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  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt. Eine graphische Darstellung des Wappens ist dem Wappengesetz 1984 als Anlage 1 angeschlossen.

  2. Das Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg, schon im 12./13. Jahrhundert verwendet, zeigt im roten Schild eine weiße Burgmauer mit drei Türmen. Der mittlere Turm mit Kuppel und Kreuz weist wohl auf die Hauptkirche St. Marien hin. Über den beiden Türmen rechts und links der Kuppel schwebt jeweils ein Stern.

  3. 22 de mar. de 2019 · Republik (1919 bis 1934) bei seiner Einführung im Jahre 1919 aus. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 wurden die “gesprengten Ketten” an den Beinen des Adlers hinzugefügt. Das umgangssprachlich als „Österreichischer Bundesadler“ titulierte Bundeswappen der Republik Österreich begeht heuer sein 100-jähriges Bestehen.

  4. Theodor Heuss führte es durch "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950" offiziell wieder ein. In dieser Bekanntmachung werden Bundeswappen und Bundesadler (nur) beschrieben. Auch der Text zur Beschreibung wurde in leicht veränderter Form von der Weimarer Republik übernommen

  5. Wappen, Flagge und Hymne. Horst Pötzsch. 15.12.2009 / 3 Minuten zu lesen. Wappen, Flagge und Hymne der Bundesrepublik haben ihren Ursprung im 19. Jahrhundert: Das "Lied der Deutschen" wurde 1841 verfasst, Schwarz-Rot-Gold 1848 zur Fahne des Deutschen Bundes erklärt und der einköpfige Adler 1871 als Staatswappen des Deutschen Reiches eingeführt.

  6. 17 de jun. de 2016 · Ferner bestimmt § 124 Abs.2 OWiG, dass den genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen solche gleich stehen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Zuwiderhandlung kann mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen. Hintergrund. Die Verwendung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist den Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten.

  7. Landessymbole, Landespartron und Landesfeiertag. (1) Das Landeswappen besteht aus einem blauen Schild, der eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen trägt und in welchem sich fünf goldene Adler, je zwei gegeneinander und einer nach links gewendet, befinden. (2) Die Landesfarben sind blau-gelb. (3) Durch Gesetz ist eine Landeshymne zu ...