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  1. 16 de abr. de 2024 · Zahlen, Fakten und Besonderheiten, die kaum jemand kennt. Seit der Wiedervereinigung 1990 hat die Bundesrepublik Deutschland 16 statt wie vorher elf Bundesländer, die fünf „Neuen Länder“ sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zu ihrer Schaffung nach historischem Vorbild wurden DDR-Bezirke ...

  2. Há 2 dias · Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. [6] Es hat 16 Bundesländer und ist als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat verfasst. Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland stellt die jüngste Ausprägung des 1871 erstmals begründeten deutschen ...

  3. Há 2 dias · Diese Liste zeigt und erläutert die Wappen der deutschen Stadt-und Landkreise. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell (Juli 2021) 106 kreisfreie Städte (einschließlich der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen). Außerdem gibt es 294 Landkreise.

  4. 18 de abr. de 2024 · Most districts in Germany have both horizontal and vertical flags. These flags usually had coat of arms on them. Therefore, the list will also discuss the coat of arms. Please note that some of the flags listed are either de facto flags or not yet approved.

  5. Há 2 dias · Nach der Brandenburgischen Verfassung (Artikel 4) ist der rote märkische Adler auf weißem Feld das Wappen des Landes Brandenburg. Die Landesflagge ist Rot-Weiß mit zentriertem Landeswappen. Er ist zudem Bestandteil der Wappen vieler Gemeinden und Städte auf dem Gebiet der ehemaligen Mark Brandenburg.

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  6. Há 1 dia · Baden-Württemberg became a state of West Germany in April 1952 through the merger of South Baden, Württemberg-Baden, and Württemberg-Hohenzollern. These three states had been artificially created by the Allies after World War II out of the existing traditional states by their separation over different occupation zones.

  7. 12 de abr. de 2024 · Die Deutsche Ortswappenrolle des HEROLD begutachtet und registriert seit 2011 Wappen von kommunalrechtlich nicht selbstständigen Ortschaften und Ortsteilen. Die Verleihung und Verwendung von Wappen selbstständiger Städte, Gemeinden und Landkreise sind auf gesetzlichen Grundlagen rechtlich geregelt.