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  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  2. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.

    • 1984 (1945)
  3. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  4. Inhaltsverzeichnis. 1 Österreich (2. Republik) 1.1 Kleine Wappen. 1.2 Große Wappen. 2 Historische Wappen. 2.1 Bundesstaat Österreich. 2.2 Kaisertum Österreich und Österreich-Ungarn. 2.2.1 Kleines gemeinsames Wappen.

  5. Am 28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das "Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)".

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  6. „Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.

  7. Die Gestaltung des Siegels ist in § 2 Wappengesetz geregelt. Demnach besteht das kreisförmige Siegel aus dem Bundeswappen, welches im oberen Halbkreis von der Aufschrift Republik Österreich umschrieben ist. Stempel mit dem Wappen und der Aufschrift gelten ebenfalls als Siegel.