Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 wurde die allgemeine Dienstpflicht in Art. 12a GG verankert. Bereits seit Einführung des Grundgesetzes 1949 ist in Art. 4 Abs. 3 GG festgelegt, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Frauen war der Dienst an der Waffe verfassungsmäßig ...

  2. Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa-Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt [1] und ersetzte somit den vormaligen [2] Artikel 23 , der den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte, den Beitritt zur Bundesrepublik regelte und 1990 mit der ...

  3. The Basic Law for the Federal Republic of Germany [1] ( German: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) is the constitution of the Federal Republic of Germany . The West German Constitution was approved in Bonn on 8 May 1949 and came into effect on 23 May after having been approved by the occupying western Allies of World War II on 12 May.

  4. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Handeln des Bundes automatisch Vorrang vor dem der Länder hätte: Artikel 31 ist eine Kollisions-, keine Kompetenznorm. [2] Das heißt, sie bestimmt, welches Recht vorangeht, wenn sowohl Bund als auch Länder zur Gesetzgebung befugt sind (und davon Gebrauch machen). Dies ist indes sehr selten der Fall.

  5. Art. 16 GG lautet seit seiner letzten Änderung am 2. Dezember 2000 wie folgt: (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

  6. Artikel 33 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zählt zum zweiten Abschnitt des Grundgesetzes (GG), der die strukturellen Grundlagen von Bund und Ländern regelt. Die Vorschrift bestimmt die Grundlagen des deutschen Beamtenrechts und enthält mehrere Gewährleistungen, von denen die meisten einem bestimmten Personenkreis ein subjektives Recht verleihen.

  7. Wortlaut. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.