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  1. Bundesstaat. Bundesstaat steht für: einen Staat, der sich aus einer staatsrechtlichen Verbindung einzelner Teilstaaten konstituiert ( Föderation oder Gesamtstaat ), siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die (Mit-) Gliedstaaten verschiedener föderaler Staaten oder Staatenbünde. nach Staat:

  2. Föderale Monarchie (Staat) Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ ist ein/e Föderale Monarchie (Staat) “. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu

  3. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

  4. 18 de jan. de 2018 · Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein teilsouveränes Land unter dem Protektorat Frankreichs und wurde erst am 1. Januar 1957 als zehntes Bundesland in das damalige Bundesgebiet eingegliedert. Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Bundesländer verfügen über jeweils eigene Kompetenzen.

  5. Bundesstaat (Föderaler Staat) Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine ...