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  1. Há 5 dias · Im Übrigen besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden, insbesondere Abgabenbehörden; dies allerdings mit der Maßgabe, dass dann, wenn die Einschau den Verdacht einer strafbaren Handlung nach Paragraph 63, dieses Bundesgesetzes oder nach Paragraphen 118 a,, 119, 119a, 126a bis 126c, 148a oder Paragraph 278 a, des Strafgesetzbuches – StGB ...

  2. Há 4 dias · Österreich [ˈøːstɐʁaɪ̯ç] (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit rund 9,2 Millionen Einwohnern. Die angrenzenden Staaten sind Deutschland und Tschechien im Norden, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden sowie die Schweiz und Liechtenstein im Westen.

  3. Há 4 dias · § 1. Inkrafttretensdatum. 28.07.2021. Außerkrafttretensdatum. Index. 41/01 Sicherheitsrecht. Text. Anwendungsbereich. § 1.Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen. 1.Ziffer eins. der Gruppierung Islamischer Staat (IS); 2.Ziffer 2. der Gruppierung Al-Qaida; 3.Ziffer 3. der Gruppierung Muslimbruderschaft;

  4. Há 5 dias · Die österreichische Rechtsordnung ist hierarchisch aufgebaut. Diesen Stufenbau kann man sich in Form einer Pyramide vorstellen. Vereinfacht gesagt, stehen an der Spitze dieser Pyramide die wichtigsten Prinzipien unseres Rechtssystems (Baugesetze der Verfassung), auf denen alle weiteren Rechtsvorschriften beruhen.

  5. Há 5 dias · Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) StF: BGBl. I Nr. 220/2022 (NR: GP XXVII IA 3024/A AB 1817 S. 187. BR: 11127 AB 11131 S. 949.)

  6. Há 3 dias · FSG - Führerscheingesetz. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.

  7. Há 3 dias · Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024. (1) Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäftigt werden, bedürfen, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, einer Beschäftigungsbewilligung. Dauern diese Arbeiten nicht länger als sechs ...