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  1. In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

  2. Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der sich mit der rechtlichen Organisation von Unternehmen und deren verschiedenen Rechtsformen befasst. Es regelt die Beziehungen zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten.

  3. Lexikon Online ᐅGesellschaftsrecht: Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts, v.a. die Regelungen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), stille Gesellschaft, Aktiengesellschaft (AG),

  4. Das europäische Gesellschaftsrecht ist zum Teil in der Richtlinie (EU) 2017/1132 kodifiziert. Die Mitgliedstaaten verfügen jedoch nach wie vor über ihr eigenes Gesellschaftsrecht, das sie mitunter abändern, um es mit den Richtlinien und Verordnungen der EU in Einklang zu bringen.

  5. Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen . Einzelne Rechtsordnungen. Gesellschaftsrecht (Deutschland) Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union. Gesellschaftsrecht (Österreich) Gesellschaftsrecht (Russland)

  6. Das Gesellschaftsrecht ist wichtiger Bestandteil des Pflichtfachstudiums und auch für die Berufspraxis von erheblicher Bedeutung. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem besonders examensrelevanten Recht der Personengesellschaft und der Internationalisierung des Gesellschaftsrechts.

  7. Lexikon Online ᐅGesellschaftsrecht: Teilgebiet des Privatrechts mit Regelungen über zulässige Organisations- bzw. Rechtsformen von Gesellschaften, deren Gründung und Beendigung, innere Strukturen, insbesondere Willensbildung und Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft, sowie Beziehungen von Gesellschaft und.