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  1. 17 de nov. de 2023 · Krypto-Vermögen der Bundesrepublik aufgedeckt: ... Ein zweiter Teil der AfD-Anfrage kreiste nämlich um die Frage, wie viele Bitcoins sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden.

  2. Bezieht eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in den Vereinigten Staaten besteuert werden oder sind nach Artikel 10 Absatz 3 (Dividenden) von der Steuer der Vereinigten Staaten befreit, wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Soweit Buchstabe b nichts anderes vorsieht ...

  3. 7 de dez. de 2006 · Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf … PDF|148KB

  4. Das Bundeseisenbahnvermögen ( BEV) ist 1994 im Zuge der Bahnreform entstanden. Im BEV werden die staatlichen Aufgaben gebündelt, von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. Als Wegbereiter einer erfolgreichen Bahnreform hat das BEV insbesondere folgende Aufgaben erhalten:

  5. 2 de jun. de 2023 · Den reichsten 10 % gehören zwei Drittel Den anderen 90 % gehört ein Drittel Zu den reichsten 10 Prozent gehört man mit einem Vermögen im Wert von ca. 280.000 Euro oder mehr. Würde die Bundesrepublik aus zehn Menschen bestehen, würden der reichsten Person davon allein etwa zwei Drittel aller Vermögen gehören.

  6. SR 0.672.913.62 / AS 1972 3075. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971. SR 0.672.913.62 / AS 1972 3099.

  7. 20 de jul. de 1993 · Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls PDF|177KB