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  1. Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes verstanden. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird.

  2. Gesetzestext. Die relevante Gesetzesnorm ist Abs. 3 B-VG: . Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.

  3. Bundesverfassung steht für: Bundesverfassungsgesetze des Deutschen Bundes, siehe Bundesrecht (Deutscher Bund) Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Bundesverfassung (Österreich), insbesondere das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), die deutsche Bundesverfassung.

  4. Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1920 geschaffen und 1929 umfassend reformiert. Seitdem hat sich sehr viel in Staat und Gesellschaft verändert. Deshalb wurde die Bundesverfassung auch immer wieder angepasst und ergänzt, etwa nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Das Parlament spielt dabei eine wichtige Rolle.

  5. Die 2.093 Gemeinden in Österreich (Stand 1. Jänner 2022) sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Art. 116 Abs. 1 [1] des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen ...

  6. 3 de jan. de 2002 · (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht.