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  1. Österreich-Konvent. Der Österreich-Konvent war ein politischer Verfassungskonvent in Österreich. Er wurde am 2. Mai 2003 von einem Gründungskomitee eingerichtet, das die Aufgaben und die Zusammensetzung des Konvents festlegte, und beriet vom 30. Juni 2003 bis zum 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und ...

  2. In Österreich war der Beitritt zur Europäischen Union mit einer Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden. Mit dem EU-Beitritt wurden zahlreiche Kompetenzen der Rechtsetzung von Österreich auf die EU übertragen. Damit wurde das demokratische Prinzip verändert. Der EU-Beitritt hatte auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates.

  3. Bundesverfassungsgesetz. Bundesverfassungsgesetz steht für: Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), österreichisches Gesetz (Falschschreibung) ein Gesetz in Verfassungsrang, siehe Bundesverfassung (Österreich) Siehe auch: Stufenbau der Rechtsordnung. Kategorie: Begriffsklärung.

  4. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Zur Navigation springen Zur Suche springen. Weiterleitung nach: Bundesverfassung (Österreich) Abgerufen von ...

  5. Das österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates ( Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) [1], umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXVII. GP) geregelt ist.

  6. Die Landesverfassungen der österreichischen Bundesländer entstanden in der Zeit zwischen 1918 und 1922. Ihre Vorgänger waren die Landesordnungen (in Tirol trägt die Landesverfassung noch heute diesen Namen) im Kaisertum Österreich, welche aber keine Verfassungen im eigentlichen Sinn darstellten. Manche der Verfassungen basierten direkt auf ...

  7. Website. www.bundesregierung.at. In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung. In ihrer Gesamtheit ist sie ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse entscheidet. Ihre Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister.