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  1. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › FöderalismusFöderalismus – Staatslexikon

    Föderalismus. 1. Begriff. F. (lateinisch foedus = Bündnis), im engeren Sinne als politisches Ordnungsprinzip verstanden, zielt darauf ab „eine gewisse Einheit mit einer gewissen Vielfältigkeit zu verbinden“ (Friedrich 1953: 217) und bewirkt Integration gleichsam in einem Kontinuum zentripetaler und zentrifugaler Tendenzen.

  2. Kein föderaler Geltungsvorrang: Die Rechtsnormen der Föderalbehörde und der gliedstaatlichen Behörden besitzen prinzipiell dieselbe Rechtskraft (mit einer kleinen Nuance für die Brüsseler Ordonnanzen, siehe weiter unten).

  3. Föderalismus (lateinisch: foedus = Bündnis) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einzelne Mitgliedstaaten (z.B. Bundesländer) über eine eingeschränkte Eigenständigkeit (Souveränität) und Staatlichkeit verfügen. So besitzen die Gliederstaaten in bestimmten Bereichen eigene Befugnisse, nutzen eigene Verfahren oder haben eigene Regeln, welche sich vom übergeordneten Staat ...

  4. Politik und Staat. Belgien ist eine parlamentarische Monarchie. Staatsoberhaupt ist der König der Belgier. Als Bundesstaat ist Belgien in Regionen (Flämische Region, Wallonische Region und Region Brüssel-Hauptstadt) und Gemeinschaften (Flämische Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft und Deutschsprachige Gemeinschaft) unterteilt und unterscheidet sich damit von den Strukturen anderer ...

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  6. Ein Bundesstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika, auch kurz US-Bundesstaat ( englisch U.S. state ), ist ein Gliedstaat. Die Vereinigten Staaten sind ein Bundesstaat mit derzeit 50 teilsouveränen Einzelstaaten. Die ersten Bundesstaaten entstanden 1776 aus den 13 Kolonien mit der Ratifizierung der Verfassung.

  7. Brasilien ( portugiesisch Brasil, gemäß Lautung des brasilianischen Portugiesisch [ bɾaˈziu̯] Aussprache ⓘ /? ), amtlich die Föderative Republik Brasilien, ist der Fläche nach der fünftgrößte und mit rund 214 Millionen Einwohnern der Bevölkerung nach der siebtgrößte Staat der Erde.