Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.
Bundesrepublik, siehe Bundesstaat (Föderaler Staat) Bundesrichter (Begriffsklärung) Burma Railway, ehemalige Eisenbahngesellschaft in Burma (heutiges Myanmar) Business Reengineering, siehe Geschäftsprozessoptimierung; Butadien-Kautschuk, ein Elastomer, siehe Polybutadien; EVA Air, taiwanesische Fluggesellschaft, laut IATA-Code