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  1. 6 de mai. de 2024 · (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1 Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).

  2. 29 de abr. de 2024 · Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 2 (Verwandtschaft) Titel 5 (Elterliche Sorge) (1) Das Kind hat das Recht...

  3. 6 de mai. de 2024 · § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen § 1685 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

  4. 3 de mai. de 2024 · Dauer und Frequenz des Umgangs haben sich bei Umgangsrechten nach § 1685 BGB im Regelfall nicht an den zum Elternumgang nach § 1684 BGB entwickelten Grundsätze zu orientieren. Eine Umgangspflegschaft kann beim Umgangsrecht nach § 1685 BGB nur bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung angeordnet werden. Zurück.

  5. 21 de abr. de 2024 · Grundsätzlich gilt erstmal § 1685 Abs. 1 BGB Zitat; Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. ... Besuchsrecht und...

  6. 30 de abr. de 2024 · Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Großeltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Die im BGB erfolgte Erweiterung des Kreises der Umgangsberechtigten steht unter dem Vorbehalt des positiven Nachweises, dass der Umgang mit den Verwandten dem Kindeswohl förderlich ist.

  7. 6 de mai. de 2024 · → § 1685. § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern. § 1684 hat 1 frühere Fassung und wird in 12 Vorschriften zitiert. (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.