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Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient, wenn die Bezugspersonen tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Die Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit the Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Auf § 1685 BGB verweisen folgende Vorschriften: II. Vormundschafts- und Familiensachen. Bürgerliches Gesetzbuch § 1685 - (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1...
18 de dez. de 2023 · § 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen. Bürgerliches Gesetzbuch | 1 Kommentar. Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2023. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 2 (Verwandtschaft)...
§ 1685 BGB: Regelt das Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen. Hierunter fallen insbesondere Großeltern und Geschwister. Sie haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, vorausgesetzt, dieser dient dem Wohl des Kindes. Dieses Recht auf Umgang gilt ebenso für enge Bezugspersonen des Kindes.
- Guter Kontakt ZwiSchen GroßElTern und Enkeln dient I.D.R. Dem KinDesWohl
- GerichtLiche EntScheiDung zu KonFliktFällen beim GroßelTerLiChen Umgang
- KinDesWohl ist beim UmgangsRecht Die EntScheiDende OriEnTieRungsGröße
- UmgangsRecht bei bereits EntStanDener Starker Bindung
- Kein UmgangsRecht gegen Den Willen Des Kindes
- UmgangsRecht Der GroßElTern besteht Auch Nach Eu-Recht
- Kein UmgangsRecht bei DroHendem LoyaLiTätsKonFlikt
- EntScheiDungsKriTeRien in KonFliktSiTuaTionen
- KinDesWohlDienLichKeit Muss Positiv FestGeStellt Werden
- Die Eltern haben Das ErzieHungsVorRecht
Die gesetzliche Regelung des § 1685 Abs. 1 BGB gewährt den Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln, wenn dieses dem Wohl der Enkel dient. Hintergrund der Regelung ist der Grundgedanke, dass ein gutes Verhältnis zwischen Enkeln und Großeltern in der Regel förderlich für eine gesunde Entwicklung und Erziehung eines Kindes is...
In der Praxis wirft der Umgang zwischen Großeltern und Enkeln bei einem gesunden Verhältnis zwischen Eltern und den Großeltern des Kindes in der Regel keine besonderen rechtlichen Probleme auf und muss daher auch nicht gerichtlich entschieden werden. Rechtliche Probleme entstehen häufig erst dann, wenn das persönliche Verhältni...
In Konfliktfällen schafft die gesetzliche Regelung des § 1685 BGB einen rechtlichen Rahmen für eine angemessene Entscheidung über den Umgang zwischen Großeltern und Enkeln. Wie auch sonst im Kindschaftsrecht ist das Kindeswohl hierbei das maßgebliche Kriterium, an der Entscheidungen zu orientieren sind.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Umgangsrecht dann dem Wohl des Kindes dient, wenn 1. die Großeltern bereits eine enge soziale Bindungzu dem Kind aufgebaut haben, § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB, 2. sie bereits in gefestigter Weise zum sozialen Umfeld des Kindes gehörenoder gehört haben und 3. die bestehende Bindung des Kindes zu den Groß...
Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, so ist es vor einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall gemäß § 159 Abs. 1 FamFG persönlich anzuhören. Auch vor Erreichen dieser Altersgrenze ist es gemäß § 159 Abs. 2 FamFG anzuhören, wenn der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung ist. Dies dürfte in der Regel bei Kindern...
Dies sieht auch der EuGH so. Der EuGH stellte klar, dass der Begriff des Umgangsrechts der Brüssel IIa-Verordnung (regelt unter anderem die gerichtliche Zuständigkeit in Ehe- und Sorgerechtssachen) nicht nur den grenzüberschreitenden Umgang von Eltern mit ihren Kindern regelt, sondern der Begriff des Umgangsrechts auch das Umgangsrec...
Bestehen zwischen Großeltern und Eltern des Kindes erhebliche Differenzen - und nur dann kommt es in der Regel zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Umgangsrecht - so kann nach deutscher Rechtsprechung schon das damit zusammenhängende Konfliktpotenzial einem Umgangsrecht der Großeltern entgegenstehen. Di...
Bei der Entscheidung spielen in solchen Konfliktsituationen folgende Kriterien eine entscheidende Rolle: 1. Das Alterdes Kindes, 2. die Entfernung zwischen Wohnort des Kindes und Wohnort der Großeltern, 1. die persönliche Entwicklung und Reife des Kindes, Konflikte zwischen Eltern und Großeltern einzuordnen und mit diese...
Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg muss die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs der Großeltern mit den Enkelkindern grundsätzlich von den Gerichten positiv festgestellt werden. Gemäß § 1685 Abs. 1 BGB bestehe 1. keine gesetzliche Vermutung dafür, 2. dass der Umgang der Großeltern mit ihren Enkelkindern 3. grundsät...
Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg kann eine von den Großeltern nach außen zum Ausdruck gebrachte negative Haltung zu der Erziehungsfähigkeit und zu den Erziehungsmethoden der Eltern oder eines Elternteils ein Indiz für die negativen Auswirkungen des Umgangsrechts für das Kindeswohl sein. Äußern Großeltern ständige ...
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6 de dez. de 2022 · Umgangsrechte von Großeltern. 06.12.2022. 4 Minuten Lesezeit. (29) Gesetzliche Regelung. Grundsätzlich haben Großeltern ein gesetzlich in § 1685 I BGB verankertes Recht auf den Umgang...
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).