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  1. Dieser Paragraph regelt das Recht von Großeltern, Geschwistern und anderen engen Bezugspersonen auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Er enthält auch die Voraussetzungen für eine Umgangspflegschaft nach § 1684 BGB.

  2. Auf § 1685 BGB verweisen folgende Vorschriften: II. Vormundschafts- und Familiensachen. Bürgerliches Gesetzbuch § 1685 - (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) 1...

  3. 18 de dez. de 2023 · § 1685 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen. Bürgerliches Gesetzbuch | 1 Kommentar. Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2023. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 2 (Verwandtschaft)...

  4. § 1685 BGB: Regelt das Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen. Hierunter fallen insbesondere Großeltern und Geschwister. Sie haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, vorausgesetzt, dieser dient dem Wohl des Kindes. Dieses Recht auf Umgang gilt ebenso für enge Bezugspersonen des Kindes.

  5. 6 de dez. de 2022 · Umgangsrechte von Großeltern. 06.12.2022. 4 Minuten Lesezeit. (30) Gesetzliche Regelung. Grundsätzlich haben Großeltern ein gesetzlich in § 1685 I BGB verankertes Recht auf den Umgang mit...

  6. 21 de mai. de 2021 · Großeltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Die Webseite erklärt die gesetzlichen Regelungen, die Voraussetzungen und die Hindernisse für die Durchsetzung des Umgangsrechts.

  7. Dieser Paragraph regelt das Recht von Großeltern, Geschwistern und anderen engen Bezugspersonen auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Er enthält auch die Voraussetzungen für eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3.