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  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  2. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.

    • 1984 (1945)
  3. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  4. Deutsch: Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

  5. Österreichisches Staatswappen seit 1945. Am 1. Mai 1945 wird das Wappen der 1. Republik wiedereingeführt. Die Symbole Hammer, Sichel und den Adlerkopf schmückende Stadtmauerkrone repräsentieren die Bauernschaft, die Arbeiterschaft und das Bürgertum.