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  1. Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten ...

  2. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  3. Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip ) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht ...

  4. Gesamtstaat steht für: einen föderal organisierten Staat ( Bund ), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat. die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion ...

  5. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

    • Uwe Andersen
  6. Föderalismus. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig.

  7. Föderalismus. [lat.] Allg .: F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z. B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Verein e einen Verband ( Verband/Verbände) etc.) Pol .: