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  1. Das von Wladimir Adrianow und Iwan Dubassow entwickelte Staatswappen der Sowjetunion wurde am 6. Juli 1923 durch die II. Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion angenommen (gleichzeitig mit der Annahme des Entwurfs der Verfassung).

  2. Fahne mit Wappen der UdSSR. Die Sowjetunion war verfassungsrechtlich eine Föderation. Von 1956 bis 1991 gab es als Gliedstaaten 15 nationale sozialistische Sowjetrepubliken (auch Unionsrepubliken genannt), die gemäß Artikel 72 auch das Recht hatten, wieder aus der Union auszutreten.

  3. Am 6. Juli 1923 wurde beschlossen, dass die Flagge aus einem roten Tuch mit dem Staatswappen der Sowjetunion im Zentrum bestehen soll. Das ungewöhnliche Flaggenformat 1:4 war nur ca. vier Monate in offizieller Benutzung. Auf der dritten Sitzung des Allrussischen Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion am 12.

  4. Das von Wladimir Adrianow und Iwan Dubassow entwickelte Staatswappen der Sowjetunion wurde am 6. Juli 1923 durch die II. Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion angenommen.

  5. Das von Wladimir Adrianow und Iwan Dubassow entwickelte Staatswappen der Sowjetunion wurde am 6. Juli 1923 durch die II. Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion angenommen.

  6. Das Hammer-und-Sichel-Emblem war viel lakonischer, grafischer und symbolischer. Die sowjetische Verfassung von 1924 schrieb Hammer und Sichel als Teil des Staatswappens der Sowjetunion fest.

  7. Am 10. Juli 1918 wurde die erste Verfassung von Sowjetrussland eingeführt. Sie enthielt die Beschreibung des neuen Staatswappens der RSFSR: „Das Wappen der Russischen Sozialistischen...