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  1. bundesregierung.de. Die Bundesregierung ( BReg) [1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das ...

  2. Land (Deutschland) Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes - und juristischen Fachsprache, im allgemeinen Sprachgebrauch [1] oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs ­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teil souveränen [2] Gliedstaaten. Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Ländern.

  3. Welterbe in Deutschland. Welterbe -Emblem. Welterbestätten in der Bundesrepublik Deutschland, Stand September 2023. Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2023) 52 UNESCO-Welterbestätten, darunter 49 Stätten des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Acht dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational.

  4. Politische Parteien in Deutschland sind nach dem Parteienprivileg wegen ihrer besonderen Bedeutung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie ausgestattet ( Parteiendemokratie ). Art. 21 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung ...

  5. Deutschsprachige Wikipedia. seit 16. März 2001. Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia am 18. März 2023. Die deutschsprachige Wikipedia ist die Ausgabe der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia in deutscher Sprache. Sie wurde im März 2001 als erste weitere Sprachausgabe etwa zwei Monate nach der englischsprachigen Wikipedia gegründet ...

  6. Die Anzahl der Jesiden in Deutschland wird auf 100.000 bis 200.000 geschätzt, aber mangels einer amtlichen Statistik ist eine genauere Angabe nicht möglich. In der europäischen Diaspora haben sich ihre religiösen und sozialen Normen zum Teil gewandelt. Demonstration von Jesiden vor der US-Botschaft in Berlin am 22.

  7. Die Gerichtsorganisation in Deutschland ist Teil des Staatsorganisationsrechts und betrifft die Gerichte im Bund und in den Ländern. Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt ( Art. 92 GG ).