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  1. Freier Beruf (Deutschland) Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer.

  2. Es ist jedoch sowohl umstritten, inwieweit ein höheres Bevölkerungswachstum in Deutschland positive wirtschaftliche Effekte hätte. Weiterhin ist umstritten, ob die derzeitige Bevölkerungsentwicklung eine Gefahr für die sozialen Sicherungssysteme darstellt oder bei der derzeitigen Arbeitslosigkeit hierfür eher irrelevant ist und vielmehr eine expansive Lohnpolitik negative Effekte ...

  3. Schön, dass du da bist! Du findest hier eine Sammlung an Aufgaben und lernst in drei Schritten, wie du bei Wikipedia mitmachen kannst. 1. Dein Benutzerkonto & Einführungskurse. 2. Bearbeite deinen ersten Artikel. 3. Finde Hilfe & lerne die Community kennen.

  4. Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens (WMDE) ist ein gemeinnütziger Verein, der 2004 von Mitgliedern der deutschen Wikipedia-Community gegründet wurde. Er wurde 2004 von der Wikimedia Foundation , die die Wikipedia und andere Projekte betreibt, als erste nationale Länderorganisation anerkannt.

  5. Geographie Deutschlands. Großräumliche Lage in Europa. Die Geographie Deutschlands ist die Beschreibung der physischen Beschaffenheit des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sowie die hierdurch bedingte Wechselwirkung zwischen diesem Lebensraum und seinen Bewohnern. Deutschland kann großräumig unterteilt werden in die deutschen ...

  6. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden. [2] In dieser Funktion regelt es Umfang, Inhalt, Übertragbarkeit und Durchsetzbarkeit der den Werkschöpfern ...

  7. Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation. Beteiligung am Auflös­ungserlös. allein. Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenz­forderung) nach Geschäfts­anteilen. nach Geschäfts­anteilen.