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  2. Großes Stadtwappen. Blasonierung: „In Blau ein goldener Jungfrauenadler mit naturfarbenem, jugendlichem Haupt mit goldenem, wallendem Haar und goldener Blattkrone.“. Dieses Wappen wurde bereits im Siegel von 1220 verwendet und versinnbildlicht das Nürnberg als freie Reichsstadt. Der Königskopfadler ist auf Bauplastiken seit dem 14.

  3. Der Übersichtlichkeit halber sind die hier abgebildeten Wappen exemplarisch. Mainz. Trier. Köln. Pfalz; ab 1544 mit Reichsapfel → Wappen der Kurpfalz. Pfalz (1648- 1706 als neue achte Kurwürde → Causa palatina ); Krone in der Praxis aus Protest nie abgebildet. Sachsen; mit Reichsrennfahne ab 1371. Brandenburg; mit Erzkämmererstab ab 1466.

  4. Wappen Nordrhein-Westfalens Details Zum Führen des Wappens berechtigt Nordrhein-Westfalen: Landesregierung, Landtag, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentlichen Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte, Schiedsleute, öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

  5. Wädenswil (älter zürichdeutsch Wättischwiil, jünger Wädischwiil, salopp kurz Wädi) ist eine politische Gemeinde und Mittelstadt im Schweizer Kanton Zürich, zu dessen Bezirk Horgen sie gehört. Nach der Eingemeindung von Schönenberg und Hütten am 1.

  6. Die sächsische Landesflagge ist weiß-grün; die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen. Wie auch in anderen Ländern gibt es für Sachsen ein Wappenzeichen. Da dies oft als zu modern empfunden wurde, hat das Land im Jahr 2005 ein weiteres Wappenzeichen eingeführt. Diese Landessignets dürfen im Gegensatz zu dem Wappen von ...

  7. Das Wappen Württembergs war bis 1806 in erster Linie das Erkennungszeichen der Mitglieder des Herrscherhauses. Erst nach der Erhebung Württembergs zum Königreich wurde zwischen dem Staatswappen und den persönlichen Wappen der königlichen Familie unterschieden. Im Laufe der Zeit durchlief das Wappen viele Änderungen; diese spiegelten ...