Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Kein föderaler Geltungsvorrang: Die Rechtsnormen der Föderalbehörde und der gliedstaatlichen Behörden besitzen prinzipiell dieselbe Rechtskraft (mit einer kleinen Nuance für die Brüsseler Ordonnanzen, siehe weiter unten).

  2. Gesamtstaat. Gesamtstaat steht für: einen föderal organisierten Staat ( Bund ), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat. die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion ...

  3. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

  4. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verfügt über eigene Legitimität, Rechte und ...

  5. In Anlehnung an die lange föderale Tradition von den Reichsständen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu den Gliedstaaten des Deutschen Reichs, im Kontrast zum totalitären Einheitsstaat in der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf Anregung der Westalliierten in den Frankfurter Dokumenten wurde im Grundgesetz Deutschland als Bundesstaat konzipiert, eine Entscheidung, die nach ...

  6. Sie prägt den letztlich scheiternden Verfassungsentwurf der Paulskirche, aber auch die Reichsgründung von 1871, und folgt jenem Prinzip, das der Historiker Georg Waitz – seinerseits glühender Anhänger des US-Föderalismus – einflussreich als "monarchischen Bundesstaat" bezeichnet hat. Föderalismus als "zwiefache Organisation des Volkes ...

  7. Ein Bundesstaat ist ein Staat der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Er besteht aus mehreren Staatsrechtssubjekten mit eigenen politischen Ordnungen und Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich. Meistens eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten. Er unterscheidet sich als föderal organisierte Staat damit ...