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  1. Das österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates ( Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) [1], umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXVII. GP) geregelt ist.

  2. Hans Kelsen. Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag, Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Insbesondere brachte er im Staatsrecht und im Völkerrecht herausragende Beiträge hervor, auch gilt er als exzellenter Rechtstheoretiker.

  3. Maiverfassung. Als Maiverfassung 1934 wird die oktroyierte Verfassung des österreichischen Ständestaats bezeichnet, die am 1. Mai 1934 in Kraft trat und im März 1938 durch den Anschluss an Deutschland aufgehoben wurde.

  4. Der Bundespräsident der Republik Österreich ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich . Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein.

  5. In Österreich war der Beitritt zur Europäischen Union mit einer Gesamtänderung der Bundesverfassung verbunden. Mit dem EU-Beitritt wurden zahlreiche Kompetenzen der Rechtsetzung von Österreich auf die EU übertragen. Damit wurde das demokratische Prinzip verändert. Der EU-Beitritt hatte auch Auswirkungen auf den Aufbau des Bundesstaates.

  6. Österreich-Konvent. Der Österreich-Konvent war ein politischer Verfassungskonvent in Österreich. Er wurde am 2. Mai 2003 von einem Gründungskomitee eingerichtet, das die Aufgaben und die Zusammensetzung des Konvents festlegte, und beriet vom 30. Juni 2003 bis zum 31. Jänner 2005 über Vorschläge für eine grundlegende Staats- und ...

  7. Website. www.parlament.gv.at. Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates.