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  1. Das Bundeswappen ist neben dem Bundesschild, dem Bundessiegel, der Bundesflagge, der Bundeshymne, der Bundeshauptstadt und dem Tag der Deutschen Einheit ein Staatssymbol Deutschlands, allerdings ohne Verfassungs-oder Gesetzesrang.

  2. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung 1871 verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs.

  3. Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918. Der erste deutsche Nationalstaat war eine föderale, konstitutionelle Monarchie [1] und nach seiner Verfassung ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten.

  4. Der Norddeutsche Bund war ein Staatenbund, dessen Hauptziel es war, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedstaaten zu fördern und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unter der Führung Preußens zu gewährleisten.

  5. Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Flagge Deutschlands ( Schwarz-Rot-Gold) auf. Das Hoheitszeichen zeigt auf goldgelbem, unten spitz zulaufendem Wappenschild in zeichenhaft reduzierter Form den Bundesadler als einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel ...

    • verschiedene seit dem 12. Jahrhundert
    • Bundesadler im goldenen Schild
  6. Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Flagge Deutschlands (Schwarz-Rot-Gold) auf.

  7. Seit dem Beitritt der DDR 1990 ist das Bundeswappen der alten Bundesrepublik Deutschland das staatliche Symbol des wiedervereinten Deutschlands. Arbeitsmaterial