Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  2. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist.

    • 1984 (1945)
  3. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  4. Die Dienstflagge des Bundes zeigt gemäß Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 2 Wappengesetz das Wappen der Republik Österreich, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei.

    • 1. Mai 1945
    • 2:3
  5. Am 28. März 1984 beschloss der Nationalrat nach einem kurzen Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das "Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)".

  6. Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt.