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  1. Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes verstanden. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird.

  2. Das Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1920 geschaffen und 1929 umfassend reformiert. Seitdem hat sich sehr viel in Staat und Gesellschaft verändert. Deshalb wurde die Bundesverfassung auch immer wieder angepasst und ergänzt, etwa nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Das Parlament spielt dabei eine wichtige Rolle.

  3. Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung. Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz ( B-VG) regelt in mehreren Bestimmungen Änderungen der ordentlichen verfassungsmäßigen Mechanismen auf Bundes- und Landesebene sowie den Einsatz des Bundesheeres für Zeiten außerordentlicher Umstände.

  4. Bundesverfassung steht für: Bundesverfassungsgesetze des Deutschen Bundes, siehe Bundesrecht (Deutscher Bund) Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Bundesverfassung (Österreich), insbesondere das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), die deutsche Bundesverfassung.

  5. 3 de jan. de 2002 · (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht.

  6. Die 2.093 Gemeinden in Österreich (Stand 1. Jänner 2022) sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. . Grundsätzlich gehört nach Art. 116 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in andere

  7. Bundesgesetzblatt vom 4. November 1955: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Die österreichische Neutralität ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 – einen Tag nach dem Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich – ein grundlegendes Element in der Außenpolitik Österreichs. Seit ...