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  1. Dadurch stieg die Bedeutung einer eigenen Verfassung, aber auch die Notwendigkeit, eine solche zu verabschieden. Das preußische Innenministerium ließ einen ersten Entwurf erarbeiten, der der Landesversammlung am 25. Februar 1920 zugeleitet wurde. Der Kapp-Putsch verhinderte, dass Innenminister Wolfgang Heine den Entwurf vorstellen konnte.

  2. Constitution of Prussia (1920) on a police station building. The Prussian Constitution of 1920 ( German: Verfassung von Preußen 1920) formed the legal framework for the Free State of Prussia, a constituent state of the Weimar Republic, from 1918 to 1947. It was based on democratic parliamentary principles and replaced the Constitution of 1848/50.

  3. 1920 Preußische Verfassung: Vorgeschichte, Verfassungsdiskussion, Entwicklung - Wiki Deutsch Die preußische Verfassung vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage löste die monarchistische Verfassung von 1848/50 ab. Sie bildete den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen.

  4. Freistaat Preußen Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich: Entstanden aus: Königreich Preußen: Aufgegangen in: den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hannover (später Niedersachsen), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Württemberg-Hohenzollern (später Baden-Württemberg), Sachsen und Berlin.

  5. Preußischer Staatsrat (1921–1933) Preußisches Herrenhaus, Sitz des Preußischen Staatsrats von 1921 bis 1933. Der Preußische Staatsrat war im Freistaat Preußen von 1921 bis 1933 die Zweite Kammer neben dem Preußischen Landtag, festgelegt in Art. 31 der Preußischen Verfassung von 1920 .

  6. Dienstgebäude für das Preußische Staatsministerium und die General-Ordens-Kommission in der Berliner Wilhelmstraße 63, ca. 1904 Treppenhaus und Korridor im Staatsministerium, ca. 1904 Garten und Dienstgebäude der General-Lotterie-Direktion, 1903 Lageplan der Bauten auf dem Grundstück Wilhelmstraße 63, 1904

  7. Preußische Agrarverfassung. Preußische Agrarverfassung nennt man das Gefüge der sozialen und rechtlichen Institutionen, die der ländlichen Gesellschaft ihr Gepräge geben, in dem vom 16. bis 20. Jahrhundert bestehenden Staat Preußen .