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  1. Das Grundgesetz ist die Verfassung und das rechtliche Fundament der Bundesrepublik Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von Bundesregierung und Bundestag und andere Gesetze verankert. Von Sabine Kaufmann und Wiebke Ziegler. Die Lehren aus der Vergangenheit. Der Aufbau des Grundgesetzes.

  2. Auch der Staat hat Organe. Jedes einzelne Organ aber auch alle gemeinsam müssen gut arbeiten, damit der Staat funktioniert. Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane oder Bundesorgane. Dies sind unsere Verfassungsorgane.

  3. Hallo langer, das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das hat der Deutsche Bundestag als demokratisch gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger nach der Wiedervereinigung 1990 festgestellt. Änderungen in dieser Verfassung sind an vielen Stellen mit einer qualifizierten Mehrheit möglich.

  4. Verfassung der BRD: Das Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde von dem Parlamentarischen Rat nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet. Damit gründete man gleichzeitig auch die BRD.

  5. Gründung BRD einfach erklärt. zur Stelle im Video springen. (00:13) Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) fand am 23. Mai 1949 statt, als das Grundgesetz verabschiedet wurde. Der Prozess der Gründung war allerdings erst mit dem Amtsantritt Konrad Adenauers zum ersten Bundeskanzler am 15. September 1949 abgeschlossen.

  6. Bevölkerungsreiches Land. Deutschland liegt in Mitteleuropa und grenzt an neun europäische Staaten. Im Norden liegt es an der Nord- und der Ostsee, im Süden an den Alpen. Deutschland ist eine parlamentarisch - demokratische Republik und Gründungsmitglied der Europäischen Union (EU). Außerdem ist es auch das bevölkerungsreichste Land in ...

  7. Gewaltenteilung einfach erklärt. zur Stelle im Video springen. (00:13) Bei der Gewaltenteilung wird die politische Macht eines Staates in drei Teile aufgeteilt: Die Macht, Gesetze und Regeln festzulegen ( Legislative) Die Macht, die Gesetze im Land auszuführen ( Exekutive) Die Macht, darüber zu entscheiden, ob du dich an das Gesetz gehalten ...