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  1. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

  2. Föderale Monarchie (Staat) Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ ist ein/e Föderale Monarchie (Staat) “. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu

  3. Föderaler Staat. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Ihr föderaler Charakter zeigt sich durch die große Eigenständigkeit der 16 Bundesländer. Deutschland ist eine parlamentarische und föderale Demokratie. Das in der öffentlichen Wahrnehmung präsenteste Verfassungsorgan, der Deutsche Bundestag , wird von den ...

  4. In Anlehnung an die lange föderale Tradition von den Reichsständen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu den Gliedstaaten des Deutschen Reichs, im Kontrast zum totalitären Einheitsstaat in der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf Anregung der Westalliierten in den Frankfurter Dokumenten wurde im Grundgesetz Deutschland als Bundesstaat konzipiert, eine Entscheidung, die nach ...

  5. Grundsätze der bundesstaatlichen Ordnung. Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Grundgesetz hat mit diesem Artikel die bundesstaatliche Ordnung, die Gliederung des Staates in Bund und Länder, zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung für den Bundesstaat bedeutet nicht, dass der ...

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