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  1. Am 30. Dezember 2023 hat sich der Rat der Europäischen Union darauf geeinigt, die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen mit Bulgarien und Rumänien aufzuheben. Beide Mitgliedstaaten wenden ab dem 31. März 2024 den Schengen-Besitzstand vollständig an. Ab diesem Zeitpunkt fallen die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen weg.

  2. Auf Seiten der Europäischen Gemeinschaft bedurfte es gemäß Art. 300 Abs. 3 EGV der Zustimmung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes. Für das Freizügigkeitsabkommen bedurfte es zudem der Zustimmung aller Mitgliedstaaten, für das Forschungsabkommen der Zustimmung der Euratom , [11] bevor die Verträge per 1.

  3. Am 14. Juni 1994 unterzeichneten die Europäische Union und die Ukraine ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), das das 1989 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sowjetunion geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen ersetzte. Am 1. Februar 1996 trat ein Interimsabkommen zwischen der EU und der Ukraine in Kraft ...

  4. Statt Europäische Union zu sagen, kann man auch die Abkürzung "EU" verwenden. Staaten, die Teil der EU sind, nennt man EU-Mitgliedstaaten. Folgende Staaten und ihre Bürger und Bürgerinnen gehören zur EU: Belgien. Bulgarien. Dänemark. Deutschland. Estland. Finnland.

  5. Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; [1] inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter ...

  6. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten ...

  7. Neben der direkten Unterstellung zum Hohen Vertreter wird die Leitung unmittelbar mit dem Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) abgestimmt, der Versammlung der Generalstabschefs der EU-Mitgliedstaaten, in der Regel vertreten durch ihre ständigen militärischen Vertreter.