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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Austrian politics, a statutory city ( German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt ), also known in Burgenland as free city ( German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  3. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich . In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke.

    Bkz ⁠ (1)
    Bezirk Bzw. Stadt Mit Eigenem Statut ...
    Bundesland
    Kfz-kz.
    305
    AM
    306
    BN
    801
    BZ
    404
    Braunau ( Braunau am Inn )
    BR
  4. Eine Statutarstadt ist grundsätzlich eine bevölkerungsreiche Gemeinde. Für die Verleihung eines eigenen Stadtrechtes war früher oftmals eine überregionale Bedeutung der Stadt ausschlaggebend. Alle Gemeinden sind österreichweit aufgrund der Bundesverfassung gleich organisiert.

  5. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.

  6. Waidhofen an der Ybbs ist eine Statutarstadt mit 11.126 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2023) in Niederösterreich.

  7. Bei einer Statutarstadt handelt es sich um eine Stadt, die mit einem landesgesetzlich erlassenen Stadtrecht ( Statut) ausgestattet ist, welches all jene Angelegenheiten regelt, die für alle anderen Gemeinden in der Gemeindeordnung festgehalten sind.