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  1. Die preußische Verfassung vom 30. November 1920 auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage löste die monarchistische Verfassung von 1848/50 ab. Sie bildete den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Freistaat Preußen. Inhaltlich wurde sie während der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt und ...

  2. The Prussian Constitution of 1920 (German: Verfassung von Preußen 1920) formed the legal framework for the Free State of Prussia, a constituent state of the Weimar Republic, from 1918 to 1947. It was based on democratic parliamentary principles and replaced the Constitution of 1848/50.

  3. Preußische Verfassung. In Preußen gab es mehrere Verfassungen : Die Charte Waldeck war ein nicht in Kraft getretener Verfassungsentwurf der preußischen Nationalversammlung von 1848. Die verfassungsgebende preußische Landesversammlung beschloss 1920 eine neue demokratische Verfassung.

  4. Die Weimarer Verfassung im Reich, die am 11. August 1919 beschlossen wurde, und die neue preußische Verfassung veränderten die Beziehung zwischen Reich und Preußen nachhaltig. Die Exekutive auf Reichsebene war nach der Revolution völlig unabhängig von der Preußens.

  5. Verfassung des Freistaats Preußen. Vom 30. November 1920. Das preußische Volk hat sich durch die verfassunggebende Landesversammlung folgende Verfassung gegeben, die hiermit verkündet wird: Abschnitt I. Der Staat. A r t i k e l 1. (1) Preußen ist eine Republik und Glied des Deutschen Reichs.

  6. Die verfassunggebende preußische Landesversammlung war nach der Novemberrevolution zuständig für die Erarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung für den Freistaat Preußen. Sie tagte zwischen 1919 und 1921 im heutigen Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie war damit der Vorläufer des Landtags des Freistaats Preußen.

  7. Berlin, den 30. November 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun Fischbeck Haenisch am Zehnhoff Oeser Stegerwald Severing Lüdemann . Bereits durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 ("Preußenschlag") wurde die vorstehende Verfassung teilweise obsolet.