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  1. Landesvertretung. Als Landesvertretungen (oftmals nur kurz Vertretung) bezeichnet man Behörden der deutschen Länder, welche die Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den anderen Ländern vertreten und ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin haben. Diese Vertretungen beim Bund sind ein Spezifikum des deutschen Föderalismus und haben ...

  2. Referendum in Frankreich 2005 zur Europäischen Verfassung. Am 29. Mai 2005 fand in Frankreich ein nicht- konsultatives Referendum zur Annahme des Vertrages über eine Verfassung für Europa statt. Eine Mehrheit von 55,7 % der Abstimmenden stimmte gegen die Annahme des Vertrages.

  3. Die Verfassung schreibt eine Verhältniswahl vor und legt die Einteilung des Landes in vier Wahlbezirke fest, nämlich den Süden, das Zentrum, den Norden und den Osten. Die Verteilung der insgesamt 60 Sitze auf die Wahlbezirke wird durch ein Gesetz bestimmt, das von der Kammer mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden muss.

  4. Oktober 2000. 15. März 1815. Der Großherzog von Luxemburg ist der Monarch und das Staatsoberhaupt des Großherzogtums Luxemburg, dessen politische und institutionelle Befugnisse in Kapitel I und dem ersten Teil von Kapitel III der Verfassung von Luxemburg geregelt sind. Er ist der einzige regierende Großherzog der Welt.

  5. Kurzbiografie der luxemburgischen Verfassung. Die am 1. Oktober 1868 verabschiedete luxemburgische Verfassung ist die rechtliche und politische Grundlage des Großherzogtums Luxemburg. Die Verfassung ist das Ergebnis einer von soziopolitischen Veränderungen geprägten Zeit und wurde unter der Herrschaft von Großherzog Wilhelm III. ausgearbeitet.

  6. 17 de jul. de 2020 · Oberste Rechtsnorm ist die Verfassung, gefolgt von Gesetzen und Verordnungen. Welche Position das luxemburgische Recht zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht einnimmt, leitet sich ausschließlich aus der Rechtsprechung ab, da die luxemburgische Verfassung keine diesbezügliche Regelung enthält.

  7. zpb.lu › wp-content › uploadszu Lëtzebuerg

    luxemburgische Verfassung ist das Fundament des demokratischen Rechtsstaates und regelt das Verhältnis zwischen den einzelnen Institutionen: dem Parlament, der Regierung, der Justiz, dem Staatsrat und dem Staatsoberhaupt. Die erste Luxemburger Verfassung aus dem Jahr 1841 wurde vom damaligen König-Großherzog