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  1. Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns, des Handelsstandes. 1. Privatrechtliche Normen: Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

  2. V. Die innere Organisation der Gesellschaft. 1. Die Grundlagengeschäfte. Weder von der Geschäftsführungs- noch von der Vertretungsbefugnis umfasst sind bei allen Gesellschaftsformen die so genannten Grundlagengeschäfte, also Geschäfte, die den Gesellschaftsvertrag selbst und seine Änderungen betreffen. Diese Geschäfte betreffen die ...

  3. Handels- und Gesellschaftsrecht: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG).

  4. Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) Eine Gesellschaft ( societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie tritt überwiegend als Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft (auch Einpersonengesellschaft) oder als Genossenschaft in ...

  5. Definition multinationale Unternehmen. Die genaue Definition eines multinationalen Unternehmens kann varieren, je nachdem, welche Aspekte berücksichtigt werden. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass multinationale Unternehmen in der Lage sein müssen, Geschäftsaktivitäten in mehreren Ländern gleichzeitig zu steuern und zu koordinieren.

  6. Gesellschaftsrecht. Das schweizerische Gesellschaftsrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz. Als Gesellschaft gilt dabei die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. / Gesellschaftsrecht /.

  7. 6 de nov. de 2020 · Begrifflich kann Gesellschaftsrecht als Regelungsmaterie für gemeinschaftliches Vermögen verstanden werden. Institutionell ist zwischen Personengesellschaften und Körperschaften zu unterscheiden. Personengesellschaften sind Personengruppen als anteilige Inhaber bestimmter Rechte, die auf Ihren ursprünglichen Mitgliederbestand ausgerichtet ...