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  1. Há 3 dias · Artikel 29. (1) Absatz einsDer Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen, er darf dies jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen. Die Neuwahl ist in diesem Fall von der Bundesregierung so anzuordnen, dass der neugewählte Nationalrat längstens am hundertsten Tag nach der Auflösung zusammentreten kann.

  2. Há 2 dias · Baden-Württemberg [ˌbaːdn̩ˈvʏrtəmbɛrk] ( Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland. [5] [6] Gemäß seiner Verfassung hat es die Staatsform einer parlamentarischen Republik und ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Há 4 dias · In Österreich gilt statistisch jede Gemeinde als Stadt, die mehr als 10.000 Einwohner aufweist. In einer Statistik, die in Kooperation mit dem Österreichischen Städtebund und der Statistik Austria vorgestellt wurde, gab es am 1. Jänner 2009 in Österreich 71 Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern.

  4. Há 1 dia · Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG) StF: BGBl. I Nr. 108/1997 (NR: GP XX RV 709 AB 777 S. 82.

  5. Há 3 dias · Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden. (2) Absatz 2Die §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.Die Paragraphen 14, Absatz eins, und 15 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 ...

  6. 21 de mai. de 2024 · Streckenlänge. Die Streckenlänge der Österreichischen Bundesbahnen umfasst insgesamt 5.639,058 Kilometer. Von diesen sind 3.686,523 km (65,37 %) eingleisige und 1.952,535 km (34,63 %) zweigleisige Strecken. Bei den ÖBB gibt es keine Strecken, die mehr als zwei Gleise aufweisen.

  7. 14 de mai. de 2024 · Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse. StF: BGBl. I Nr. 122/2023 (NR: GP XXVII IA 3545/A AB 2193 S. 230. BR: AB 11299 S. 958.