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  1. DEUTSCHLAND. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.[Bearbeiten] Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. – 22.

  2. sen. Unser Grundgesetz baut darauf: Alle Staatsgewalt geht vom Volke. aus. Die demokratischen Einrichtungen, die das Grundgesetz be-schreibt, sind der Ort, an dem wir direkten Einfluss auf die politischen. Entscheidungen nehmen können, die uns alle angehen. Im Grundgesetz. ist auch das Sozialstaatsprinzip verankert: Deutschland ist ein demokra-

  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 21. (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (2 ...

  4. Grundgesetz. für die Bundesrepublik Deutschland. vom 23. Mai 1949. Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22.

  5. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg] (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

  6. 12 de abr. de 2004 · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. vom 23. Mai 1949 zuletzt geändert am 23. Dezember 2014 mit Änderungsindex. Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8.

  7. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 79. (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung ...