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  1. Grundgesetz. für die Bundesrepublik Deutschland. vom 23. Mai 1949. Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22.

  2. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg] (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

  3. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen. Am 23. Mai 1949 wurde es verkündet und trat am Tag darauf als provisorische Verfassung der Bundesrepublik in Kraft. Seit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am ...

  4. 12 de abr. de 2004 · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. vom 23. Mai 1949 zuletzt geändert am 23. Dezember 2014 mit Änderungsindex. Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8.

  5. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Zum 01.06.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478 Fußnoten (+++ Textnachweis Geltung ab: 14.12.1976 +++) (+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. GG Anhang EV +++) Eingangsformel 1Der Parlamentarische Rat hat am 23.

  6. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 79. (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung ...

  7. Art. 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eine Staatszielbestimmung, mit welcher der Umwelt-, Klima- und Tierschutz in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden. Art. 20a GG lautet seit dem 1. August 2002: