Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  2. Föderale Monarchie (Staat) Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ ist ein/e Föderale Monarchie (Staat) “. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu

  3. Grundsätze der bundesstaatlichen Ordnung. Artikel 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Grundgesetz hat mit diesem Artikel die bundesstaatliche Ordnung, die Gliederung des Staates in Bund und Länder, zwingend vorgeschrieben. Die Entscheidung für den Bundesstaat bedeutet nicht, dass der ...

  4. Property Value; dbo:abstract Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  5. Gesamtstaat. Gesamtstaat steht für: einen föderal organisierten Staat ( Bund ), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat. die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion ...