Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Es handelte sich um eine reaktionäre Änderung der luxemburgischen Verfassung durch den Monarchen am 27. November 1856. Obwohl es sich nicht um einen echten Staatsstreich oder eine echte Revolution handelte, nannten ihn seine Kritiker einen „königlichen Staatsstreich“, da der amtierende Großherzog von Luxemburg seine Macht erheblich ausweitete.

  2. Eine erste, vom damaligen König-Großherzog oktroyierte Verfassung wurde am 12. Oktober 1841 verkündet und trat am 1. Januar 1842 in Kraft. Am 20. März 1848 wurde eine neue Verfassung erlassen, die am 27. November 1856 auf verfassungswidrigem Wege geändert wurde. Am 17.

  3. Einträge in der Kategorie „Luxemburgische Regierung“ Folgende 2 Einträge sind in dieser Kategorie, von 2 insgesamt.

  4. Eine erste, vom damaligen König-Großherzog oktroyierte Verfassung wurde am 12. Oktober 1841 verkündet [1] und trat am 1. Januar 1842 in Kraft. Am 20. März 1848 wurde eine neue Verfassung erlassen, die am 27. November 1856 auf verfassungswidrigem Wege geändert wurde [2]. Am 17. Oktober 1868 trat eine umfangreiche Revision des Textes von ...

  5. Die Regierung ist das Organ der Exekutive des Großherzogtums Luxemburg, welches sich aus dem Staatsoberhaupt (dem Großherzog) und den Ministern zusammensetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch und in einem rein administrativen Rahmen sind mit der Regierung die Minister und die Staatssekretäre gemeint. Aufgrund der in der Verfassung verankerten ...

  6. Verfassung des Großherzogtums Luxemburg. vom 9. Juli 1848 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 1868. geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1919 ( ABl. Nr. 33/1919 ), Gesetz vom 28. April 1948 ( ABl. Nr. 28/1948 ), Gesetze vom 6. Mai 1948 ( ABl. Nr. 30/1948 ), Gesetze vom 15. Mai 1948 ( ABl. Nr. 32/1948 ), Gesetze vom 21.

  7. 28 de jun. de 2023 · In der neuen Verfassung wird erstmals die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben, sowie das Luxemburgische als Staatssprache. Auch werden in der Verfassung nicht nur die Farben der Nationalflagge oder die Nationalhymne erwähnt, sondern auch eine ganze Reihe von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger.