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  1. Inhaltsverzeichnis. 1 Liste der Amtssprachen. 2 Amtssprachen in Mitgliedstaaten ohne offiziellen Status in der EU. 3 Amtssprachen in Beitrittskandidaten der EU. 4 Halbamtliche Sprachen der Europäischen Union. 5 Arbeits- und Vertragssprachen. 6 Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage. 7 Demografie. 8 Einführung einer einheitlichen Amtssprache.

  2. The European Union (EU) has 24 official languages, of which three – English, French and German – have the higher status of "procedural" languages of the European Commission (whereas the European Parliament accepts all official languages as working languages).

  3. Die EU hat 24 Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Geschichte.

  4. Amtssprache. Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert.

  5. Sprachen und Amtssprachen in der EU. 24 Amtssprachen und drei Alphabete, Deutsch ist Arbeitssprache. In den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es 24 verschiedene Amtssprachen und drei offiziell verwendete Alphabete. Zudem sprechen Europäer mehr als 60 regionale und Minderheiten-Sprachen.

  6. Die Amts- und Arbeitssprachen der EU-Institutionen (im Folgenden auch „EU-Amtssprachen“) sind: Bulgarisch. Spanisch. Tschechisch. Dänisch. Deutsch. Estnisch. Griechisch. Englisch. Französisch. Irisch. Kroatisch. Italienisch. Lettisch. Litauisch. Ungarisch. Maltesisch. Niederländisch. Polnisch. Portugiesisch. Rumänisch. Slowakisch. Slowenisch.