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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. In Austrian politics, a statutory city (German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt), also known in Burgenland as free city (German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  3. Uma cidade estatutária (Statutarstadt na Áustria, ou Statutární město na República Tcheca) é uma cidade que possui sua própria lei municipal ou seu próprio estatuto.

  4. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben ( z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung ( z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine ...

  5. Waidhofen an der Ybbs ist eine Statutarstadt mit 11.126 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2023) in Niederösterreich.

  6. Eine Statutarstadt ist grundsätzlich eine bevölkerungsreiche Gemeinde. Für die Verleihung eines eigenen Stadtrechtes war früher oftmals eine überregionale Bedeutung der Stadt ausschlaggebend. Alle Gemeinden sind österreichweit aufgrund der Bundesverfassung gleich organisiert.