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  1. Inhaltsverzeichnis. 1 Liste der Amtssprachen. 2 Amtssprachen in Mitgliedstaaten ohne offiziellen Status in der EU. 3 Amtssprachen in Beitrittskandidaten der EU. 4 Halbamtliche Sprachen der Europäischen Union. 5 Arbeits- und Vertragssprachen. 6 Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage. 7 Demografie. 8 Einführung einer einheitlichen Amtssprache.

  2. The European Union (EU) has 24 official languages, of which three – English, French and German – have the higher status of "procedural" languages of the European Commission (whereas the European Parliament accepts all official languages as working languages).

  3. Die EU hat 24 Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Geschichte.

  4. ZEIGE ALLE FRAGEN. In der Europäischen Union werden aktuell 24 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die Sprachenfrage wurde durch die erste Verordnung festgelegt, die überhaupt von der EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten).

  5. Sprachen und Amtssprachen in der EU. 24 Amtssprachen und drei Alphabete, Deutsch ist Arbeitssprache. In den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es 24 verschiedene Amtssprachen und drei offiziell verwendete Alphabete. Zudem sprechen Europäer mehr als 60 regionale und Minderheiten-Sprachen.

  6. Die Amts- und Arbeitssprachen der EU-Institutionen (im Folgenden auch „EU-Amtssprachen“) sind: Bulgarisch. Spanisch. Tschechisch. Dänisch. Deutsch. Estnisch. Griechisch. Englisch. Französisch. Irisch. Kroatisch. Italienisch. Lettisch. Litauisch. Ungarisch. Maltesisch. Niederländisch. Polnisch. Portugiesisch. Rumänisch. Slowakisch. Slowenisch.