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  1. Unter digitaler Souveränität werden im politischen Diskurs Möglichkeiten zur selbstbestimmten Nutzung und Gestaltung von Informationstechnik durch Gesellschaften [1], Staaten [2], Unternehmen und Individuen diskutiert. Dies umfasst sowohl die digitale Kompetenz als Sachkenntnis als auch die Kompetenz im Sinne von Befugnis, Tätigkeiten auch ...

  2. Identität, Tradition, Souveränität (ITS) war eine zwischen Januar 2007 und November 2007 bestehende Fraktion im Europäischen Parlament nationalistischer und rechtsextremer Abgeordneter. [1] [2] Nach internen Streitigkeiten traten die rumänischen Abgeordneten aus der Fraktion aus. Nach dem Verlust der Fraktionsstärke wurde die Fraktion am 14.

  3. Souveränität. D Souveränitet (vom Französische souveraineté) isch in dr Rächtswüsseschaft d Macht zur Sälbstbestimmig von ere natürlige oder juristische Person. In dr Politik isch s d Hoheitsgwalt, wo dr modärn unabhängig Staat het.

  4. die-rechte.net. Die Rechte – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz ( Kurzbezeichnung DIE RECHTE) ist eine rechtsextreme und neonazistische Kleinstpartei [3] in Deutschland. An der Gründung der Partei am 27. Mai 2012 waren hauptsächlich ehemalige Mitglieder der inzwischen aufgelösten Deutschen Volksunion, die im Mai ...

  5. 31 de ago. de 2023 · German: ·sovereignty 1990, “Zwei-plus-Vier-Vertrag”, in Bundesgesetzblatt, part 2, page 1324: Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität ...

  6. Staatliche Unabhängigkeit. Mahatma Gandhi, hier auf dem Salzmarsch, erkämpfte gewaltfrei die Unabhängigkeit Indiens. Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität ...

  7. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › SouveränitätSouveränität – Staatslexikon

    Er leitet sich vom im 14. Jh. aufkommenden Begriff suprema potestas (höchste Gewalt) ab und bedeutet die höchste, unumschränkte, direkte, unabhängige und freie Machtausübung in einem Gemeinwesen. Die S. umfasst die gesamte Staatsgewalt. Der Träger der S., der Souverän, besitzt also das Gewaltmonopol in einem Staat . 1.