Yahoo Search Busca da Web

Resultado da Busca

  1. Politisches System Österreichs. Das politische System der Republik Österreich beruht auf den Grundsätzen der Demokratie, der republikanischen Staatsform, des Bundesstaates, des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung, des liberalen Prinzips und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union. Wichtigste Rechtsgrundlagen des politischen Systems sind ...

  2. Im parlamentarischen Regierungssystem hat das Parlament das Recht und die Pflicht, für eine handlungsfähige Regierung zu sorgen. Diese Verantwortung begründet im Kern die Funktionsweise dieses Regierungssystems, erklärt etliche Handlungsformen seiner Akteure und bestimmt seine Logik.

  3. Diese Liste der Regierungssysteme nach Staat benennt die Staatsformen und Regierungssysteme der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der Vatikanstadt und 12 De-facto-Staaten . In der Liste wird grundsätzlich das formale, durch die Verfassung vorgegebene Regierungssystem angegeben. Es ist zu beachten, dass die tatsächliche ...

  4. Politisches System der Schweiz. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist weder eine rein parlamentarische noch eine präsidiale Demokratie, sondern hat ein Regierungssystem in der Tradition des Direktorialsystems. Das politische System zeichnet sich durch folgende Merkmale aus, die sie insbesondere von anderen Demokratiemodellen der Gegenwart ...

  5. Es wird heute überwiegend davon ausgegangen, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin für ein parlamentarisches Regierungssystem nötig ist, um die erforderliche Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung zu gewährleisten. Als Gründe für die Fraktionsdisziplin werden genannt:

  6. Ein präsidentielles Regierungssystem oder Präsidialsystem, auch Präsidialregime nach US-amerikanischem Vorbild, ist ein Regierungssystem, bei dem ein Präsident ( lat. Vorsitzender) die Funktionen des Staatsoberhauptes, des Regierungschefs und regelmäßig auch des militärischen Befehlshabers innehat. Ein solches System ist durch eine ...

  7. Voraussetzungen. Die parlamentarische Kontrolle setzt zunächst Gewaltenteilung voraus. Gesetzgebung und die Gestaltung in wesentlichen Staatsfragen obliegt ausschließlich dem Parlament, während die Umsetzung solcher Entscheidungen Regierung und Verwaltung anvertraut ist und sie gleichermaßen von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden.