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  1. Die Close Corporation ( cc bzw. CC) ist eine Unternehmensrechtsform in zahlreichen Staaten, darunter: Close Corporation (Namibia), in Namibia. Close Corporation (Südafrika), in Südafrika. in einigen Staaten der Vereinigten Staaten, siehe Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten#Corporation. Kategorie: Begriffsklärung.

  2. Daher lohnt es sich, vor der Existenzgründung bereits über den Ort der Gründung bzw. der Gesellschaft nachzudenken. Der beste Bundesstaat der Vereinigten Staaten für die C Corporation. Tatsächlich ist das Gesellschaftsrecht nicht in jedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten zu 100 % gleich.

  3. 3 de ago. de 2021 · 3. Ausländische Gesellschaft gründen: Ausgewählte Gründungsvoraussetzungen 3.1. Großbritannien Limited. Da die Limited in Großbritannien– im Gegensatz zur deutschen GmbH (§ 5 I GmbHG)– kein Mindeststammkapital aufweisen muss und die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Gründung nur gering sind, ist sie die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in ...

  4. Das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten behandelt die in den Vereinigten Staaten von Amerika für Gesellschaften vorgesehenen Rechtsformen. Das föderalistische System der Vereinigten Staaten erlaubt es jedem Bundesstaat , durch seine Legislative ein eigenes Gesellschaftsrecht zu entwickeln.

  5. 8 de abr. de 2024 · USA: Gesellschaftsrecht. Das amerikanische Gesellschaftsrecht ist auf einzelstaatlicher Ebene geregelt. In den USA existiert kein bundeseinheitliches normiertes Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt auf diesem Gebiet den Bundesstaaten. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften.

  6. 17 de jan. de 2024 · Mit "Steuerrecht in den USA" soll den am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen ein Überblick über steuerrechtliche Rahmenbedingungen vor Ort gegeben werden. Die USA sind einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und üben als eine der größten Volkswirtschaften der Welt eine große Anziehungskraft auf ausländische Investoren ...

  7. Corporation, S. 105 ff.; Merkt, H., US-amerikanisches Gesellschaftsrecht, S. 135 ff, Rdm. 147 ff. 6 Zu dieser gesamten Entwicklung siehe die ausführlichen Darstellungen von Korner, M., Das Kollisionsrecht der Kapitalgesellschaften in den Vereinigten Staaten von Ameri­