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  1. In der heutigen Welt ist Bundesstaat (föderaler Staat) ein Thema von großer Relevanz und gesellschaftlichem Interesse. Von seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen bis hin zu seinem Einfluss auf Wirtschaft und Politik hat Bundesstaat (föderaler Staat) eine globale Debatte über seine Auswirkungen und mögliche Lösungen entfacht.

  2. Die Artikel Bundesstaat (Föderaler Staat) und Föderalismus überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz.

  3. Kein föderaler Geltungsvorrang: Die Rechtsnormen der Föderalbehörde und der gliedstaatlichen Behörden besitzen prinzipiell dieselbe Rechtskraft (mit einer kleinen Nuance für die Brüsseler Ordonnanzen, siehe weiter unten).

  4. Bundesrepublik steht für: Bundesstaat (föderaler Staat), allgemein eine als Bundesstaat organisierte Republik. Kurzform (Staatsformbezeichnung) von Bundesrepublik Deutschland, siehe Deutschland.

  5. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  6. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  7. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verfügt über eigene Legitimität, Rechte und ...